Kritik an neuem Informationsfreiheitsgesetz: Land verschont viele Behörden | hessenschau.de | Politik:

Kritik an neuem Informationsfreiheitsgesetz: Land verschont viele Behörden | hessenschau.de | Politik:
Aktendatei in einer Behörde
Bild © Imago
Mauern gilt nicht mehr! Oder doch? Bürger in Hessen haben bald einen Recht darauf, von Behörden Auskunft zu erhalten. Kritiker halten von der neugeregelten Informationsfreiheit wenig - wegen der vielen Ausnahmen.
Als 13. Bundesland gibt sich Hessen ein Informationsfreiheitsgesetz. Der Landtag hat es in dieser Woche mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen verabschiedet. Am 28. Mai tritt es in Kraft - als Teil des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Gleich im ersten Satz des ersten Paragrafen des Gesetzes heißt es: "Jeder hat (...) gegenüber öffentlichen Stellen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen." Doch so umfassend wie es sich anhört, ist der Anspruch nicht. Mehr als ein Paragraf listet etliche Ausnahmen auf (Paragrafen 80 bis 84 im Gesetz, hier als PDF).
Demnach gilt unter anderem kein Auskunftsanspruch gegenüber
  • der Polizei und dem Verfassungsschutz;
  • den Behörden und anderen öffentlichen Stellen der Gemeinden und Landkreise, wenn sie sich nicht per Satzung ausdrücklich dazu selbst verpflichten;
  • dem Landtag, soweit es öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben betrifft und Abgeordneten- und Fraktionsangelegenheiten nicht beeinträchtigt werden;
  • Schulen und Hochschulen, wenn es um Forschung, Lehre, Prüfungen und Benotungen geht;
  • den Industrie- und Handelskammern;
  • Behörden, soweit ein rein wirtschaftliches Interesse an den Informationen besteht.

Grüne: Hätten uns mehr vorstellen können

Das Gesetz gewähre "einen allgemeinen Anspruch auf transparentes und offenes Verwaltungshandeln", urteilt Christian Heinz, Datenschutzexperte der CDU-Fraktion im Landtag. "Es ist uns gelungen, einen sinnvollen Ausgleich von Transparenz einerseits und dem Schutz personenbezogener Daten andererseits zu finden", sagte er nach der finalen Abstimmung am Donnerstag.
Auch der grüne Koalitionspartner ist voll des Lobes über den "Schritt zu mehr Transparenz der Verwaltung". Bürger könnten sich nun so informieren, dass sie Entscheidungen von Behörden oder Politik besser nachvollziehen könnten. Die Begeisterung über das eigene Gesetz ist aber nicht uneingeschränkt, wie der Innenpolitiker Jürgen Frömmrich einräumt: "Wir hätten uns da auch jetzt schon mehr vorstellen können."

Gesetz passierte unverändert den Landtag

Auffällig ist: Genau so, wie der Gesetzentwurf Mitte Dezember in den Landtag eingebracht wurde, verließ er ihn nun nach der dritten Lesung. Einwände von verschiedenen Organisationen gegen all die Ausnahmen, die in einer öffentlichen Anhörung im März laut wurden, flossen nicht ins Gesetz ein. Und auch nicht der Wunsch der FDP nach noch mehr Ausnahmen für Vertreter freier Berufe wie Rechtsanwälte und Steuerberater. Laut dem Gesetz unterliegen lediglich Notare keiner Auskunftspflicht.
Die FDP enthielt sich bei der Abstimmung, die SPD stimmte gegen das Gesetz - genau wie die Fraktion der Linken, deren Abgeordneter Ulrich Wilken vom "schlechtesten Informationsfreiheitsgesetz aller Bundesländer" spricht.

Transparenz-Experte: Hessen geht mit schlechtem Vorbild voran

Zu einem ganz ähnlichen Urteil kommt Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKFN). Diese Organisation macht sich für Informationsfreiheit stark. Semsrott bemängelt im Gespräch mit hessenschau.de, dass Hessen
  • als einziges Bundesland nur die Behörden des Landes zur Auskunft verpflichte, obwohl sich nach den Erfahrungen anderer Länder die allermeisten Auskunftsersuchen an Behörden vor Ort, also der Kommunen richteten;
  • als einziges Bundesland die Polizei komplett von der Auskunftspflicht ausnehme;
  • als einziges Bundesland das Informationsfreiheitsgesetz nicht als eigenständiges Gesetz verabschiedet habe, sondern dem Datenschutzgesetz sozusagen unterordne;
  • den Informationsfreiheitsteil mit gerade mal zehn Paragrafen so kurz fasse wie kein anderes Bundesland.
Semsrott befürchtet, dass Hessen damit einen negativen Präzedenzfall schaffe: "In den anderen Bundesländern werden die Informationsfreiheitsgesetze immer wieder novelliert. Gut möglich, dass Hessen etwa mit der Ausnahme für die Polizei ein schlechtes Beispiel abgibt, das Schule macht."

Nachteile für die Presse?

Im Gesetz zu betonen, Anfragen würden bei rein wirtschaftlichen Interessen nicht beantwortet, sei einzigartig. "Vermutlich will man verhindern, dass Behörden von Anfragen überschwemmt werden, aber es könnte sich auch negativ auf die Pressearbeit auswirken", sagt der Transparenz-Experte.
Zeitungsjournalisten etwa stellten ihre Anfragen schließlich als Beschäftigte eines Verlags, und ein solcher verfolge wirtschaftliche Interessen. "Wer weiß, ob Behörden mit Hinweis darauf nicht Auskünfte verweigern wollen?", fragt Semsrott.

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