► VIDEO: Busunglück in Eberbach | Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen Busfahrer | Presseecho

Eberbach/Heidelberg. (rnz/mare) Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Strafbefehl gegen den 55-jährigen Busfahrer beantragt. Beim schweren Unglück in Eberbach am 16. Januar sind 43 Kinder und Jugendliche verletzt worden.
Der Antrag lautet auf Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung in 43 tateinheitlichen Fällen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Dem Angeschuldigten werde zur Last gelegt, aufgrund einer durch einen zu Boden gefallenen Gegenstand verursachten Ablenkung zunächst mit zwei Kraftfahrzeugen kollidiert und sodann in die Hauswand eines Gebäudes in Eberbach gefahren zu sein. Er habe so "mit dem von ihm gesteuerten Kraftomnibus fahrlässig die zum Teil erheblichen Verletzungen von 43 Personen verursacht", heißt es in der Mitteilung.


Fahrlässige Körperverletzung kann mit einer Freiheitsstraße von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden. Bei einem Strafbefehl ist noch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung oder eine Geldstrafe möglich. Wie es in dem Verfahren nun weitergeht, entscheidet das Amtsgericht.
Der Fahrer hat sich der Aussage seines Arbeitgebers, des Mudauer Busunternehmers Achim Mechler, zufolge nach dem Unfall ärztlich untersuchen lassen, ob nicht auch gesundheitliche Probleme zu dem Unglück geführt haben könnten. Ein Teil der Untersuchungen sei aber erst im Juli.

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